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Unsere Dienstleistungen erfolgen nach ärztlicher Verordnung und werden von den Krankenpflegeversicherungen übernommen.
Für die kassenpflichtigen Leistungen gelten im Kanton Thurgau ab dem 01. Januar 2011 die folgenden Tarife:
Abklärung / Beratung - Fr.79.80 / Stunde Untersuchung / Behandlung - Fr. 65.40 / Stunde Grundpflege - Fr.54.60 / Stunde
Die zusätzlichen Dienstleistungen sind nicht kassenpflichtig. Die Tarife dazu erhalten sie auf Anfrage. |